Rostock, 20.03.2023: Am 15. März startete die Antragsstellung für die 200 Euro Einmalzahlung für Studierende. Damit ist die Auszahlung im Winter trotz der großen Ankündigung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom September 2022 klar verfehlt worden. Die Landeskonferenz der Studierendenschaften M-V kritisiert das Vorgehen der Bundes- und Landesregierung in Bezug auf die Einmalzahlung stark.
Hintergrund: Das Entlastungspaket III beinhaltet eine Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler*innen. „Er [Der Bund] wird mit den Ländern beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen kann“ , hieß es dazu in der Verkündung. Das dazugehörige Gesetz trat am 21. Dezember 2022 in Kraft. Hier war jedoch nicht eindeutig geklärt, wie genau die Beantragung und Auszahlung erfolgen wird. Feststand, dass es eine Plattform geben soll, über die man das Geld beantragen kann. Am 14. Februar 2023 startete dann die Infokampagne des Bundesbildungsministeriums (BMBF), der Startpunkt der Beantragung wurde zunächst nicht direkt verkündet. Am 15. März startete nun die Antragstellung.
„Es wurde wurde komplett versäumt, wann die Betroffenen die Unterstützung am dringendsten benötigt hätten: nämlich zu Beginn des Jahres. Viele mussten bereits jetzt ihr Studium zwangsbeenden. Es ist eine Schande, das nach 193 Tagen als ‚gelungene Soforthilfe‘ zu bezeichnen.“ erklärt Janne Döscher, Sprecher für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Trotz der langen Wartezeit mangelt es bis zuletzt an Informationen zu allen Möglichkeiten der Identifizierung. Auch die englische Übersetzung der Plattform wurde weit später veröffentlicht als die deutsche Variante und die barrierefreie Beantragung lässt sich in Frage stellen, die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung wird angezweifelt. „Was sind die Ergebnisse der monatelangen Verhandlungen? Eine mangelhafte Internetseite, ein bürokratisches Verfahren zur Beantragung und eine unzureichende Umsetzung der Soforthilfe für den Winter“, kritisiert Kristin Wieblitz, Sprecherin für bundesweite Vernetzung und Satzungsfragen.
Aber auch der Start der Antragstellung verläuft holprig. „Mit der gemeinsamen digitalen Antragsplattform geht das sicher und schnell.“ Trotz des Versprechens der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, war die Internetseite zunächst aufgrund des Andrangs nicht zu erreichen. Danach hieß es für die Studierenden geduldig sein – Wartezeiten von mehreren Stunden erwarteten manche Antragstellerinnen. Zudem klagten einige Studierende über Probleme mit der BundID und der Antragsstellung über den Onlineausweis.
„Wir sind dankbar, dass die Studierenden bei den Entlastungspaketen bedacht wurden. Allerdings hatten wir nach der langen Zeit und den vielen Versprechungen einen unkomplizierteren Ablauf erwartet“, so Martin Deckelmann, Sprecher für Inneres.
Aber auch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns muss an dieser Stelle kritisiert werden. Trotz Verantwortlichkeit für die abschließende Umsetzung gab es keine zentrale Vorabinformation zum weiteren Verlauf der Einmalzahlung. Erst am 14. März verschickten die Hochschulen dann die Informationen an die Studierenden – genau einen Tag vor der Beantragung. Anfragen bezüglich des PIN-Verfahrens und des Beantragungsverfahrens wurden vom Wissenschaftsministerium nur unzureichend beantwortet. Außerdem kommt es zu signifikanten Unterschieden zwischen den Hochschulen. In Neubrandenburg wird die PIN beispielsweise erst sieben Tage nach dem Zugangscode zur Verfügung stehen, an der Hochschule für Musik und Theater zwei Wochen später. Damit müssen Studierende weitere Woche auf ihre Soforthilfe warten.
Die LKS M-V begrüßt es, dass die Studierenden nun vom Entlastungspaketen profitieren. Jedoch kommt das Geld zu spät, es ist zu wenig und die Beantragung ist kompliziert. Wir fordern, dass die verantwortlichen Personen zu dem Thema Stellung beziehen und eine offene sowie transparente Einschätzung der Umsetzung geschieht. „Zudem darf es mit dieser einmaligen Zahlung nicht getan sein. Viele Studierende befinden sich nach wie vor in einer absoluten Notsituation. Ohne weitere Maßnahmen werden viele das Studium ohne einen Abschluss beenden müssen“, kritisiert Kristin Wieblitz.
Der am 17. März veröffentlichte Appell des Deutschen Studierendenwerkes und weiteren Organisationen an die Bundesregierung für eine grundlegende Reformierung des BAföG noch in diesem Jahr unterstützen wir als eine der wichtigsten Möglichkeiten, die prekäre Lage der Studierenden zu lindern.
Nachweise:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Schlaglichter/Entlastungen/ergebnispapier-des-koalitionsausschusses.pdf?__blob=publicationFile&v=6. S. 5.
https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/barrierefreiheit
https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/17-03-23_gemeinsame_erklaerung_bafoeg_2023.pdf