Hinweis: Wir beziehen uns in unserem Beitrag auf die Studierenden, es sind weitere Personengruppen antragsberechtigt.
Mit dem Energiepreispauschalengesetz vom 21. Dezember 2022 wurde der rechtliche Weg für die Einmalzahlung freigemacht. Die Einmalzahlung gilt für Studierende und Fachschüler*innen, die einmalig 200€ erhalten sollen, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern. In Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde die Beantragung über ein zentrales Online-Portal beschlossen. Neben diesem Online-Portal müssen in den einzelnen Bundesländern Landesverordnungen beschlossen werden, die die Beantragung regeln. Auf dieser Grundlage erstellen die Ausbildungsstätten (hier die Hochschulen) Listen mit den antragsberechtigten Personen, die dann datenschutzgerecht an die Verwaltungsstelle des Online-Portals gesendet werden.
Die Beantragung startet am 15. März 2023. Für die Beantragung müssen sich die antragsberechtigten Personen identifizieren, damit Missbrauch verhindert wird. Antragsberechtigt sind alle Studierende, die zum 01. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren und in Deutschland leben. Ebenso ausländische Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum 01. Dezember 2022 in Deutschland hatten und zu diesem Zeitpunkt an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Weiterhin sind Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, Studierende im dualen Studium, im Urlaubssemester und mit Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland antragsberechtigt.
Die Identifizierung wird in M-V zwingend Online über BundID durchgeführt. Dafür braucht es ein Nutzerkonto mit der Registrierung über eines der sicheren Verfahren zur Identifikation. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Registrierung sind:
1. Online-Ausweisfunktion
2. Europäische eID deines Heimatlandes
3. Elster-Zertifikat
4. Benutzername und Passwort
Wenn die Registrierung bei BundID abgeschlossen wurde, ist man gegenwärtig für die Beantragung vorbereitet.
Ein zweiter Teil zur Beantragung wird automatisch von den Ausbildungsstätten übernommen. Die antragsberechtigten Personen brauchen, als Nachweis, dass man antragsberechtigt ist, einen Benutzercode und PIN, die von den Ausbildungsstätten automatisch erstellt und versandt werden. Damit startet am 15. März die Beantragung.
Falls es Fragen zur Einmalzahlung gibt, schaut auf die Internetseite oder kontaktiert die Hotline (+49 800 2623 003). Auch das Team der LKS M-V bei Fragen zur Verfügung. Auf unserem Instagram-Kanal (lks_mv) informieren wir über alle relevanten Entwicklungen.