In Betracht der Herausforderungen im Bildungssystem Mecklenburg-Vorpommerns ist die Novellierung des Landeshochschulgesetz die Möglichkeit, den Wissenschaftsstandort für die Zukunft fit zu machen. Das Landeshochschulgesetz (LHG) ist die Grundlage für die Hochschulen in unserem Bundesland und spiegelt in einigen Bereichen die prekäre Lage des Bildungswesens wider. Es braucht jetzt eine starke Initiative der Landesregierung, damit der Wissenschaftsstandort M-V zukunftsfähig wird.
Dafür braucht es einige wesentliche Änderungen, die vor allem die Studierenden nicht aus dem Blick verlieren. Denn ohne Studierende kein Studium und ohne Studium keine berufliche Zukunft.
Auf den folgenden Seiten haben wir alle unsere Forderungen aufgelistet, bei welchen wir Potenzial für Verbesserungen im LHG ermittelt haben. Für jeden einzelnen Paragrafen haben wir eine Erklärung unserer Forderungen angefügt. Besonderen Fokus soll auf die folgenden drei Themengebiete gelegt werden.
Erstens: Der Bereich Studium und Lehre in Bezug auf die Studierenden. Dort muss es eine Regelung für die Lehrveranstaltungsevaluationen (s. § 3a) geben. Diese bilden die Grundlage zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung der Lehre, um ein möglichst gutes Studium anbieten zu können. Zentral sind die Änderungen der Paragrafen 29, 36, 38 und 39. Dort muss die Initiative ergriffen werden, um das Studium studierendengerecht auszugestalten. Es braucht eine Anpassung bei den Regelstudienzeiten, um den Studierenden mehr Flexibilität zu gewährleisten und die freiwillige Arbeit der Studierenden angemessen zu honorieren. Studien- und Prüfungsordnungen müssen so ausgestaltet werden, dass die Studierenden den jeweiligen Studiengang bestmöglich absolvieren können. Das bedeutet, die Gesundheit der Studierenden darf nicht dem Leistungsdruck zum Opfer fallen. Die Studierenden brauchen mehr Freiräume und Flexibilität (s. § 21) im Studium, damit das Studium auch erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Zweitens: Die Änderungen im Bereich der Studierendenschaft. Dort müssen die Aufgaben der Studierendenschaft (s. § 24) an die Realität angepasst werden. Es braucht eine Erweiterung des Aufgabenbereiches, welche der heutigen Zeit entspricht. Als Studierendenschaft und -vertretung muss die Möglichkeit bestehen, sich mit den Problemlagen der Studierenden in vollem Umfang auseinander-zusetzen. Dafür braucht es das politische Mandat!
Drittens: Der Stand zur Gleichberechtigung im LHG ist für die Gegenwart absolut unzureichend und zeigt keine Innovation sowie Richtung vor. Es braucht einen großen Schritt, damit die Gleichberechtigung umgesetzt wird und Diskriminierung an Hochschulen kein Thema mehr ist. Dazu müssen alle Paragrafen angepasst werden, die mit diesen Bereichen verknüpft sind (s. §§ 3, 4, 51, 88). Das Diskriminierung immer noch ein so großer Faktor an den Hochschulen im Land ist, liegt an der Zurückhaltung der verantwortlichen Organe. Das LHG muss eine gesetzliche Vorgabe enthalten, damit dort in einem schnellen Tempo Maßnahmen ergriffen werden. Wir unterstützen dabei die Forderungen der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und der Forschungs-einrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LakoF), die wir als Anlage 1 angefügt haben. Das Papier bietet in Kombination mit unseren Ausführungen gute Möglichkeiten zur diskriminierungsfreien Hochschule.
Abschließend möchten wir darauf verweisen, dass alle Anliegen die Hochschule, das Studium und das Leben der Studierenden an der Hochschule verbessern. Wir freuen uns, mit Ihnen ins Gespräch zu treten, um gemeinsam das Landeshochschulgesetz zu verbessern. Es ist unsere Zukunft und damit die Zukunft von über 39.000 Studierenden. Es sollte unser aller Ziel sein, die Hochschulen und das Studium primär auf die Studierenden auszurichten.